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Ein Vater und sein kleiner Sohn halten sich spielerisch in den Armen und lächeln | © fizkes - Getty Images/iStockphoto

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Sie sind Vater oder Mutter und leben vom anderen Elternteil getrennt. Das Gericht hat verfügt oder das Jugendamt hat empfohlen, dass Sie oder der andere Elternteil die gemeinsamen Kinder vorübergehend nur unter Aufsicht sehen kann.

Wir beraten Sie, wie Sie diese Treffen für die Kinder so positiv wie möglich gestalten können. Dabei beraten wir beide Eltern begleitend. Wir sind die Garanten, dass das Wohl des Kindes an vorderster Stelle steht. Unser Ziel ist es, die Eltern so lange zu begleiten bis sich eine Lösung der schwierigen Situation einstellt oder eine andere Möglichkeit zur Begleitung gefunden wurde.